Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
In der Praxis übernehmen die Vormundschaft zurzeit meistens Mitarbeiter des Jugendamtes (Amtsvormund). Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes von 2011 ist vor allem der persönliche Kontakt des Vormunds zu den betreuten Kindern (= „Mündeln“) verbessert worden. Der Vormund soll den Mündel in der Regel jeden Monat persönlichen aufsuchen. Ein Amtsvormund soll dabei höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder. Schließlich hat jeder Vormund die ausdrückliche Pflicht, Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 2011
PDF, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei, 29. Juni 2011
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