Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die Europäische Union hat am 12. Dezember 2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: Brüssel-Ia-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung findet ab dem 10. Januar 2015 in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark Anwendung. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Dadurch entfällt insbesondere das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel vorgeschaltet ist. Die Neuregelung gilt in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedarf jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften.
PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei, 31. Januar 2014
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