GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Korruption macht heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt. Deshalb wurden von mehreren internationalen Organisationen Rechtsinstrumente erarbeitet, die insbesondere der Bekämpfung der grenzüberschreitenden und internationalen Korruption dienen und zu Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht führen. Dazu gehören das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption (ETS Nummer 173), das Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (ETS Nummer 191), der Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption.
Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/4350 –
PDF, 74KB, Datei ist nicht barrierefrei, 21. April 2015
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