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Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13.Dezember 1957

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1964 II S. 1369) ist durch das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 in bestimmten Punkten ergänzt werden, um das Auslieferungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wenn die verfolgte Person der Auslieferung zugestimmt und auf den Schutz des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat. Durch das Dritte Zusatzprotokoll soll im Interesse der verfolgten Person die Dauer der Inhaftierung verkürzt und die Effizienz der Strafjustiz in den Vertragsstaaten erhöht werden.

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RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

RegE : Regierungsentwurf

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