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Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Erscheinungsjahr

Das Haager Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit derjenigen Gerichte der Vertragsstaaten, die in einer Gerichtsstandsvereinbarung benannt sind. Die Entscheidungen dieser Gerichte sind in den anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken.

Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umzusetzen, bedarf es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht.

RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

GesB : Gesetz ist beschlossen

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