Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Das Haager Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit derjenigen Gerichte der Vertragsstaaten, die in einer Gerichtsstandsvereinbarung benannt sind. Die Entscheidungen dieser Gerichte sind in den anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken.
Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umzusetzen, bedarf es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu bonn am 18. Dezember 2014
PDF, 49KB, Datei ist nicht barrierefrei, 10. Dezember 2014
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