Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34) ist bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Darüber hinaus sollen entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags Regelungen zur Beratungspflicht des Darlehensgebers für Fälle vorgesehen werden, in denen das Konto dauerhaft oder erheblich überzogen wird.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 16. März 2016
PDF, 420KB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. März 2016
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