Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Mit Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) hat die Bundeskanzlerin die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gelegen hat, auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen. Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz) sowie diverse Rechtsverordnungen sind daher anzupassen.
Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zum Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriftenzur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
Anlage, Verfasst von Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei, 22. Juli 2014
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 15.Januar 2015
PDF, 43KB, Datei ist nicht barrierefrei, 07. Januar 2015
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