Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Das Zweite Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen soll in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Hierdurch soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten des Europarats sowie der übrigen Zeichnerstaaten des Zweiten Zusatzprotokolls, auf Straftaten angemessen reagieren zu können, verbessert werden.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 27.12.2016
PDF, 697KB, Datei ist nicht barrierefrei, 27. Dezember 2016
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