Navigation und Service

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des Sozialrechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Gesetzentwurf will in derartigen Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen, um die Rechtsordnung zu vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung. Gleichzeitig sollen noch unterbliebene Anpassungen des Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt werden.

­

RefE : Referentenentwurf

RefE : Referentenentwurf

: Gesetz ist verkündet

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz