Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Das von Deutschland ratifizierte Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) ist nur für vier Staaten in Kraft. Sein räumlicher Anwendungsbereich ist im Wesentlichen auf Beförderungen auf Rhein und Mosel beschränkt. Um das einheitliche Haftungsbeschränkungsregime der CLNI für einen größeren Kreis von Staaten attraktiver zu machen, wurde daher am 27. September 2012 ein neues Übereinkommen verabschiedet, nämlich das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012). Dieses Übereinkommen sollte die aus dem Jahre 1988 CLNI schnellstmöglich ersetzen. Mit dem Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für eine Ratifikation der CLNI 2012 geschaffen werden.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 4. Juli 2016
PDF, 53KB, Datei ist nicht barrierefrei, 25. September 2017
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