Navigation und Service

Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. wurde aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4801) am 8. März 2001 gegründet. Es basiert auf den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N.Doc. A/RES/48/134), die den Staaten die Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsorganisation empfehlen. Danach sollen diese ein möglichst breites, in einem Dokument mit Verfassungs- oder Gesetzesrang klar festgelegtes Mandat, in dem ihre Zusammensetzung und ihr Zuständigkeitsbereich im Einzelnen beschrieben sind, erhalten.

­

RegE : Regierungsentwurf

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz