Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Der umfangreiche Bestand des geltenden Bundesrechts enthält viele veraltete Vorschriften und solche, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Der Bestand des Bundesrechts muss deshalb regelmäßig auf derartige Vorschriften überprüft werden, um sie mit Wirkung für die Zukunft rechtsbereinigend aufzuheben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 14.07.2016
PDF, 132KB, Datei ist nicht barrierefrei, 14. Juli 2016
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