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Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Mit diesem Gesetz ist ein neuer § 13 ("Verbrechen der Aggression") in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) eingeführt worden. Durch die Neuregelung wird der bisherige § 80 StGB ("Vorbereitung eines Angriffskriegs") ersetzt und die Strafbarkeit erweitert: Während bislang lediglich die Vorbereitung eines Angriffskriegs strafrechtlich erfasst war, ist seit dem 01.01.2017 erstmals auch die tatsächliche Durchführung eines Angriffskrieges im deutschen Recht unter Strafe gestellt.

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RefE : Referentenentwurf

  • Referentenentwurf

    Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (9. November 2015)

    PDF, 234KB, Datei ist nicht barrierefrei, 09. November 2015

  • Stellungnahmen

    Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuz zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

    Anlage, Verfasst von Deutsches Rotes KreuzPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei, 20. Januar 2016

RegE : Regierungsentwurf

: Gesetz ist verkündet

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