Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen des Pflichtversicherungsgesetzes
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist nach Änderung der europarechtlichen Vorgaben (Mitteilung der Europäischen Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union C 210/1 vom 11. Juni 2016) zu niedrig; sie ist anzupassen. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist durch Änderung der Anlage zu § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes anzuheben.
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei, 19. Dezember 2016
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz