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Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gibt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2016 (IX ZR 314/14), nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 der Insolvenzordnung (InsO) abweichen.

Mit der Neufassung des § 104 InsO in der Entwurfsfassung (InsO-E) werden die durch das Urteil des Bundesgerichtshofs entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. Grund, Trag- und Reichweite der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden klarstellt. Es handelt sich um Klarstellungen, weil auch die Neufassung dem Zweck entspricht, den bereits der Gesetzgeber der Insolvenzordnung mit dieser Vorschrift verfolgt hat.

RegE : Regierungsentwurf

: Gesetz ist verkündet

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