Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Durch die Erweiterung des §1631b BGB um einen Absatz 2 wird ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen vorgeschlagen. Auf diese Weise soll auch die elterliche Entscheidung für ein Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält und dem durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit entzogen werden soll, unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Familiengericht gestellt werden. Der Entscheidungsprimat der Eltern in Bezug auf die grundsätzliche Anwendung und die Art und Weise von freiheitsentziehenden Maßnahmen bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2017
PDF, 149KB, Datei ist nicht barrierefrei, 17. Juli 2017
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