Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die staatliche Aufgabe erfordert es, die strafprozessualen Vorschriften laufend auf ihre Tauglichkeit, Zeitgemäßheit und Effektivität hin zu überprüfen und das bestehende Regelungsgefüge unter Wahrung der genannten Ziele des Strafverfahrens an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Der Erreichung dieses Ziels dienen die vorliegenden Gesetzgebungsvorschläge zur Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017
PDF, 122KB, Datei ist nicht barrierefrei, 23. August 2017
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz