Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Durch den vorliegenden Entwurf sollen der Schutz der Allgemeinheit und der Datenschutzstandard, dem das Bundeszentralregistergesetz verpflichtet ist, weiter erhöht und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23) zum Abschluss gebracht werden. Darüber hinaus bedarf es einer Neuregelung der Abführung der dem Bund zustehenden Gebührenanteile von den Kommunen an die Bundeskasse.
Stellungnahme Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e. V. (DBH) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregisters und anderer registerrechtlicher Vorschriften
Anlage, Verfasst von Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e. V. (DBH)PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei, 02. Dezember 2016
Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregisters und anderer registerrechtlicher Vorschriften
Anlage, Verfasst von Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)PDF, 52KB, Datei ist nicht barrierefrei, 02. Dezember 2016
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 28. Juli 2017
PDF, 84KB, Datei ist nicht barrierefrei, 28. Juli 2017
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz