Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung – ImmoKWPLV)
GesetzgebungsverfahrenGesetz Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung) beschlossen. Die Rechtsverordnung ist gemeinsam von beiden Ressorts erlassen worden.
Hintergrund der Verordnung ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010), die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Dort wurde insbesondere geregelt, dass der Darlehensgeber einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nur nach erfolgreicher Kreditwürdigkeitsprüfung des Darlehensnehmers abschließen darf. Hierfür muss der Darlehensgeber prüfen, ob es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird (§ 505a Absatz 1 Satz 2 BGB, 2. Halbsatz BGB und § 18a Absatz 1 Satz 2. Halbsatz KWG).
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind in der Praxis Fragen zur Auslegung dieser Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung aufgetreten. Ziel der Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung ist es, die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung zu konkretisieren. Die Verordnung ist allerdings keine umfassende Regelung der Kreditwürdigkeitsprüfung (kein „Handbuch der Kreditwürdigkeitsprüfung“).
Ein gemeinsamer Referentenentwurf der Verordnung wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen am 21. Juli 2017 vorgelegt und eine Verbändebeteiligung eingeleitet. Die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung wurde schließlich am 30. April 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2018
PDF, 30KB, Datei ist nicht barrierefrei, 24. April 2018
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