Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 müssen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (EuropeanSingle Electronic Format, kurz „ESEF“) erstellen. Die entsprechenden Formatvorgaben hat die Europäische Kommission verbindlich festgelegt. Ziel ist es, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichterstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen zu erleichtern.
Mit den neuen Regelungen sollen die betroffenen Kapitalmarktunternehmen daher verpflichtet werden, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse sowie ihre Lage- und Konzernlageberichte elektronisch im „ESEF“ offenzulegen. Die neuen Formatvorgaben sollen – im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben – erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden sein, die für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.
PDF, 293KB, Datei ist nicht barrierefrei, 22. Januar 2020
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