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Mietspiegel sind in Deutschland Referenzpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ihre Bedeutung hat in der Vergangenheit stetig zugenommen. Sie dienen zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse und als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen.
Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sind daher auf gute und aussagekräftige Mietspiegel angewiesen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Reform des Mietspiegelrechts erarbeitet (Referentenentwürfe für ein Mietspiegelreformgesetz und für eine Mietspiegelverordnung). Ziel ist es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen.
Die Länder, Verbände und interessierten Kreise haben Gelegenheit, zu den Referentenentwürfen bis zum 30. Oktober 2020 Stellung zu nehmen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2021
PDF, 61KB, Datei ist nicht barrierefrei, 17. August 2021
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