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Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
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Im notariellen Berufsrecht besteht in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf. Dies betrifft zunächst die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken. Zudem ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbesserungswürdig. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf das Ziel, dass sich zukünftig mehr Frauen als bisher für den Beruf der Notarin entscheiden. Kritisch zu betrachten ist sodann die bisher von den Notarinnen und Notaren praktizierte Gebührenbefreiung für Kolleginnen und Kollegen, Notarvereinigungen sowie Angehörige und Angestellte.

Weiter steht die Stimmverteilung in der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer in keiner angemessenen Relation zur Größe der jeweiligen Notarkammern. Darüber hinaus besteht im Bereich der Amtspflichtverletzungen sowie in zahlreichen weiteren Punkten Anlass für inhaltliche Änderungen und Klarstellungen sowie für systematische und sprachliche Verbesserungen. Dies gilt unter anderem im Hinblick auf die Bestellung von Vertretungen, die Verschwiegenheitspflichten der für die Kammern Tätigen, die Aktenführung durch die Kammern und die Kommunikation innerhalb der Kammern auch über die den Notarberuf hinaus für die Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und -berater sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer.

Im Bereich der juristischen Ausbildung erscheint derzeit nicht hinreichend sicher, ob in den staatlichen juristischen Prüfungen schriftliche Leistungen auch als generelles Prüfungsformat in elektronischer Form erbracht werden können. Weiter kann der juristische Vorbereitungsdienst derzeit noch nicht in Teilzeit absolviert werden.

RefE : Referentenentwurf

RegE : Regierungsentwurf

: Gesetz ist verkündet

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