Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Die bislang vom Bundesverwaltungsamt wahrgenommene Aufgabe der Erteilung von Apostillen auf sogenannten Bundesurkunden soll auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übertragen werden.
Zur Übertragung der Zuständigkeit ist die Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zu ändern.
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz
PDF, 125KB, Datei ist nicht barrierefrei, 20. Oktober 2022
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