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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Die bislang vom Bundesverwaltungsamt wahrgenommene Aufgabe der Erteilung von Apostillen auf sogenannten Bundesurkunden soll auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übertragen werden.

Zur Übertragung der Zuständigkeit ist die Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zu ändern.

VoE : Verordnungsentwurf

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