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Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Das Bundesministerium der Justiz hat die Fachkreise und Verbände zu dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung beteiligt.

Mit der Änderungsverordnung soll die das Unternehmensregister führende Stelle die Befugnis erhalten, eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform einzurichten. Sobald eine solche Schnittstelle eingerichtet ist, können Steuerberaterinnen und Steuerberater, die bereits auf der Steuerberaterplattform identifiziert sind, Unterlagen an das Unternehmensregister übermitteln, ohne sich erneut identifizieren zu müssen. Zudem soll klargestellt werden, nach welchem Zeitraum die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Daten zu löschen sind.

RefE : Referentenentwurf

  • Referentenentwurf

    Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz

    Verfasst von Bundesministerium der JustizPDF, 102KB, Datei ist nicht barrierefrei, 04. Oktober 2023

  • Synopse zum Referentenentwurf

    Synopse zum Referentenentwurf

    Verfasst von Bundesministerium der JustizPDF, 115KB, Datei ist nicht barrierefrei, 04. Oktober 2023

  • Stellungnahmen zum Referentenentwurf

    Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung

    Verfasst von BundessteuerberaterkammerPDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei, 08. November 2023

    Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung

    Verfasst von BundesrechtsanwaltskammerPDF, 130KB, Datei ist nicht barrierefrei, 08. November 2023

: Verordnung ist verkündet

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