Navigation und Service

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Gesetzgebungsverfahren Gesetz
Letzte Aktualisierung
Erscheinungsjahr

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen dürfen. Insbesondere der von Juni 2020 bis November 2021 online geführte Austausch des Bundesministeriums der Justiz mit an der Mediation interessierten Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat einen Regelungs- und Änderungsbedarf aufgezeigt. Der Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung dient der Umsetzung der identifizierten Regelungsbereiche.

­

RefE : Referentenentwurf

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz