Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
GesetzgebungsverfahrenEntwurf Letzte Aktualisierung Veröffentlichung
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) wurde die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte pauschalierte Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer zuletzt durchschnittlich um 17 Prozent angehoben. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 hat eine hohe Inflation eingesetzt (2021: 3,1 Prozent, 2022: 6,9 Prozent, 2023: 5,9 Prozent), die auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und den Betreuungsvereinen zu gravierenden Kostensteigerungen geführt hat. Zum Ausgleich dieser Inflation wurde mit dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 391) zum 1. Januar 2024 als vorübergehende Zwischenlösung eine monatliche Sonderzahlung an berufliche Betreuerinnen und Betreuer pro laufende Betreuung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft.Entsprechend dem gemeinsamen Verständnis von Bund und Ländern muss eine Neuregelung der Betreuervergütung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Das Ergebnis der durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bis spätestens Ende 2024 durchzuführenden Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormün-dervergütung liegt mit der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts des BMJ am 16. September 2024 auf dessen Website vor. Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.
Das Lohn- und Preisniveau wird voraussichtlich nicht wieder auf den Stand vor Eintritt der Inflation sinken. Durch einen Rückfall auf das Vergütungsniveau vor Einführung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung geriete das gesamte Betreuungssystem, in dem schon jetzt in Teilen Deutschlands ein Mangel an beruflichen Betreuerinnen und Betreuern festzustellen ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit unter erheblichen Druck. Erschwerend kommt hinzu, dass die Amtsgerichte deutschlandweit bei der Vergütungsfestsetzung zum Teil massiv überlastet sind mit der Folge erheblicher, nicht akzeptabler Verzögerungen bei der Auszahlung.
Verfasst von Bundesministerium der JustizPDF, 620KB, Datei ist nicht barrierefrei, 11. Dezember 2024
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