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„Unser Leitstern ist das Kindeswohl“

Schwerpunktthema: Interview

Interview mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in der Stuttgarter Zeitung.

Interviews und Gastbeiträge
Stuttgarter Zeitung

Das Interview wurde vor der Veröffentlichung auf dieser Seite redaktionell gekürzt.

Stuttgarter Zeitung: Herr Buschmann, die Koalition hat den Haushaltsstreit beigelegt. Sollte als Konsequenz aus den Problemen die Konstruktion der Schuldenbremse verändert werden, in dem man Kreditaufnahmen für Zukunftsinvestitionen mehr anrechnet?

Dr. Marco Buschmann: Das hielte ich für einen Rückschritt. Ein Kaufmann würde dann Schulden machen, wenn die Investition durch künftige Erträge mindestens kompensiert wird. Wie soll das beim Staat funktionieren? Da gibt es fast einen Automatismus, den Investitionsbegriff ganz weit zu fassen, etwa auch Schulden für Instandhaltung als Investitionen zu sehen. Wir gerieten hier also rasch wieder auf eine schiefe Ebene.

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht erleichtert Einbürgerungen. Ist das nicht in einer Zeit, da öffentlich der Hamas zugejubelt wird, das falsche Thema?

Gerade vor diesem Hintergrund sind die angestrebten Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht von besonderer Dringlichkeit. Zwar können Menschen schneller deutsche Staatsbürger werden, aber unter erschwerten Voraussetzungen. Das gilt etwa für die Anforderung, auf dem Boden der freiheitlich-demokratisch Grundordnung zu stehen. Heute kann es passieren, dass Menschen, die wegen antisemitischen Verhaltens strafrechtlich verurteilt worden sind, etwa wegen einer Beleidigung, eingebürgert werden. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass auch bei Bagatell-Straftaten die Einbürgerungsbehörden nun den Hintergrund prüfen müssen. Eine Verurteilung wegen Beleidigung jüdischer Mitbürger stellt nun einen absoluten Ausschlussgrund für eine Einbürgerung dar. Auch wer unabhängig von der Begehung einer Straftat kundgetan hat, dass er den Staat Israel von der Landkarte tilgen möchte, kann nicht eingebürgert werden.

Bei der von Ihnen angestoßenen Reform des Unterhaltsrechts befürchten viele Mütter, dass sie bei einer Trennung einen Großteil der Betreuung stemmen müssen, künftig jedoch weniger Unterhalt bekommen.

Unser Leitstern ist das Kindeswohl. Für die Entwicklung eines Kindes ist es förderlich, wenn es eine gute Beziehung zu beiden Eltern hat, auch dann, wenn die Partnerschaft gescheitert ist. Hinzu kommt, dass sich die Rollenmodelle gewandelt haben, dass sich also viele Väter stärker in die Betreuung einbringen wollen. Deshalb wollen wir das jetzige Unterhaltsrecht so ändern, dass es besser zu diesen Anforderungen passt.

Was ist der Unterschied zum jetzt geltenden Recht?

Im jetzigen Unterhaltsrecht besteht die Ungerechtigkeit, dass einige Elternteile sowohl Betreuung leisten, als auch so viel bezahlen müssen, als ob sie überhaupt keine Betreuungsleistung erbringen. Darum wollen wir uns stärker daran orientieren, wie viel Väter und Mütter zur Betreuung tatsächlich beitragen, und zudem einen Anreiz setzen, dass sich jeder Elternteil verlässlich an bestimmten Tagen um das Kind kümmert. Wir schaffen für alle Beteiligten eine faire, moderne und den Wertvorstellungen der Gesellschaft entsprechende Lösung, bei der wir zudem darauf achten, dass es keine Härtefälle gibt.

Wie wollen Sie nachprüfen, dass die Kinder auch wirklich betreut und nicht nur verwahrt werden?

Dass Eltern ihre Pflichten nicht ernst genug nehmen, kann man im Einzelfall nicht ausschließen. Aber der Großteil der Väter und Mütter liebt seine Kinder, und zwar unabhängig davon, ob die Partnerschaft in die Brüche gegangen ist. Diese Eltern wollen alle vernünftig für ihre Kinder sorgen. Für Ausnahmefälle gibt es Familiengerichte, die dann korrigierend eingreifen können.

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