Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
Schwerpunktthema: Opferschutz
Die Bundesregierung beging am 11. März zum ersten Mal einen nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Der Kampf gegen Extremismus und terroristische Gewalt ist eines der Hauptziele der Bundesregierung.
Meldung
Die Gedenkveranstaltung fand um 13.00 Uhr im Kronprinzenpalais in Berlin statt. Nach der Begrüßung durch die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), die Gedenkrede. Es folgten Beiträge von Prof. Dr. Petra Terhoeven, Georg-August-Universität Göttingen, und Pascal Kober, Mitglied des Bundestags und Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland. Die Gedenkstunde wurde musikalisch begleitet von den Stipendiatinnen und Stipendiaten der Karajan-Akademie der Berliner Philharmoniker.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann
„Wir gedenken der Opfer terroristischer Gewalt - der Opfer weltweit, der Opfer in Europa, der Opfer in Deutschland. Wir stehen erschüttert vor den Taten und Toten der vergangenen Jahre auch in unserem Land. Menschen starben, wurden verletzt, verloren ihre Lieben. Politischer und religiöser Wahn glaubte und glaubt sich berechtigt zu töten. Wir nehmen das nicht hin. Staatliche Programme gegen Radikalisierung und Extremismus sind aufgelegt. Größere Aufmerksamkeit und Konsequenz der Strafverfolgung schon gegen die Vorstufen des Mordens, gegen Drohungen und Gewaltpropaganda im Netz, stehen ganz oben auf der Agenda.
Wut und Wahn begegnen wir, indem wir zusammenrücken. Spaltung durch Terror - das wird nicht gelingen. Wir sind in Gedanken bei den Getöteten. Und wir stehen immer an der Seite der Verletzten und der Freunde und Angehörigen, deren Leid wir als Gemeinschaft lindern wollen. Auch das soll dieser Gedenktag zeigen, den wir in diesem Jahr das erste Mal begehen.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Pascal Kober, MdB, erklärt:
„Terroranschläge richten sich gegen uns alle, gegen unsere Werte der Pluralität und Religionsfreiheit, gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie richten sich gegen unsere Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft und Identität frei miteinander leben. Die Betroffenen werden stellvertretend für uns alle getroffen, wenn sie aus rassistischen, antisemitischen, homophoben oder rechtsextremen Motiven heraus angegriffen werden. Aus diesem Grund halte ich es für einen wichtigen Schritt, dass wir einen nationalen Gedenktag für Opfer von terroristischer Gewalt einführen. Der Gedenktag unterstreicht die Notwendigkeit des gemeinsamen Innehaltens und Anteilnehmens. Er zeigt den Betroffenen: Wir vergessen Euch nicht und wir stehen an Eurer Seite. Nicht nur nach einem Anschlag, sondern dauerhaft.“
Die Bundesregierung hat den neuen Gedenktag im Februar beschlossen. Der Termin knüpft an den europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit. Für den Tag wird Trauerbeflaggung an allen Dienstgebäuden des Bundes angeordnet.
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