Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle.
Meldung
Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.
Information
Das Portal „Germany4Ukraine“ zeigt gesicherte und aktuelle Information zu Einreise, Registrierung und Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine. Die weiteren Wege und Optionen für die verschiedenen Phasen des Aufenthalts sind übersichtlich aufbereitet. Des Weiteren stehen Informationen zu Weiterreise, Unterbringung, Gesundheit und sozialer Unterstützung bereit.
Services
Der Bereich „Services“ befindet sich im Aufbau. Geplant sind über „Germany4Ukraine“ Services von u.a. Ausländer-, Gesundheits- und Sozialbehörden.
Das webbasierte Angebot von www.Germany4Ukraine.de wird kontinuierlich erweitert und weitere Leistungen integriert. Hierfür bestehen bereits Absprachen mit u. a. dem Bundesministerium für Gesundheit, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Opfer / Zeuge von Kriegsverbrechen geworden bin?
Wenn Sie Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, insbesondere wenn Sie selbst Opfer oder Augenzeuge geworden sind, können Sie sich an jede Polizeidienstelle in Ihrer Nähe wenden. Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden.
Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise
Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z.B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.,
Hinrichtungen oder Übergriffe (Geiselnahme, Folter, Vergewaltigungen oder andere Misshandlungen) von kämpfenden Einheiten auf Zivilisten oder Kriegsgefangene,
großflächige Plünderungen oder Zerstörung von Eigentum,
Behinderung humanitärer Hilfe,
Einsatz von Bomben spezieller Bauart wie z.B. Streubomben, Vakuumbomben, Chemiewaffen oder biologische Waffen.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat hier ein Hinweisportal in englischer Sprache eröffnet. Dort können Sie Hinweise auf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem aktuellen Konflikt geben.
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