Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen
Schwerpunktthema: Corona
Heute debattierte der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Klar ist: Wir sind auf schwierige Situationen vorbereitet - gleichzeitig sind unsere Maßnahmen verhältnismäßig.
Meldung
Quelle: AdobeStock / engel_ac
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
"Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen."
Rede vom 8. September 2022 im deutschen Bundestag.
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023
Quelle: BMJ
Bundesweite Regelungen
Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs
Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen
Immer ausgenommen von der Maske sind u. a. Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen es medizinisch geboten ist
Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder
Länder-Werkzeugkasten 1
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können die Länder u. a. erlassen:
Maskenpflicht im ÖPNV
Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Ausnahmen für Getestete zwingend, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene möglich, einzelne Branchen können ausgenommenen werden
Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und nur, wenn zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich
Länder-Werkzeugkasten 2
Nur bei einer konkreten Gefahr für kritische Infrastruktur (insb. Gesundheitssystem) und einem Landtagsbeschluss können die Länder u. a. erlassen:
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn 1,5m-Abstand nicht einhaltbar
Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Ähnliches
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz