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Infektionsschutzgesetz: Fakten statt Mythen

Schwerpunktthema: Corona

Ab heute gelten neue Regeln des Corona-Schutzkonzepts. Es wird keine bundesweiten Lockdowns oder pauschale Schulschließungen geben. Zum Teil kursieren zum Infektionsschutzgesetz falsche Informationen - unsere Fakten und Mythen:

Meldung

Corona Schutzmaske
Quelle: BMJ

"In Deutschland gilt ab Oktober eine allgemeine Maskenpflicht." -
Das stimmt nicht.

Fakt:
Die Bundesländer dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Maskenpflicht zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Innenräumen und dem ÖPNV anordnen. Bundesweit gibt es die Maskenpflicht im Fernverkehr und u.a. in Altenheimen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Kinder unter 6 Jahren sind immer ausgenommen.

"Alle Schülerinnen und Schüler müssen ab Herbst im Unterricht eine Maske tragen."
Das stimmt nicht.

Fakt:
In der Schule können die Bundesländer nur für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht anordnen. Und nur, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

"In Herbst und Winter sind erneut bundesweite Lockdowns und Schulschließungen geplant."
Das stimmt nicht.

Fakt:
Mit dem zum 1. Oktober umgesetzten Corona-Schutzkonzept wird es keine Lockdowns, Kontaktbeschränkungen oder pauschalen Schulschließungen geben. Auch eine allgemeine Maskenpflicht ist nicht vorgesehen. Das Schutzkonzept ist ausgewogen und maßvoll – und grundrechtsschonend.

"Die Bundesregierung erlässt die Maßnahmen pauschal und ohne wissenschaftliche Grundlage."
Das stimmt nicht.

Fakt:
Die Bundesregierung hat die Pandemiepolitik zurück ins Parlament geholt und zugleich den Bundesländern Instrumente für lageangepasstes Handeln gegeben. Denn: Das Pandemiegeschehen ist nicht in allen Bundesländern zu allen Zeitpunkten gleich – die Bundesländer entscheiden also aufgrund der Situation vor Ort über die jeweils verhältnismäßigen Maßnahmen.
Außerdem hat die Bundesregierung in der Vorbereitung des Corona-Schutzkonzepts den Evaluationsbericht des Corona-Sachverständigenausschusses und die Stellungnahmen des Corona-Expertenrats berücksichtigt.

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