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Was zählt zu den Kriegsverbrechen? Wer ahndet diese? Und welche Strafen stehen darauf?

Schwerpunktthema: Justiz

Ein Überblick

Meldung

zu sehen ist ein zerstörter Klassenraum in der Ukraine.
Quelle: picture alliance / ZUMAPRESS.com /Alex Chan Tsz Yuk

„Kein Kriegsverbrecher darf sich irgendwo auf der Welt sicher und ungesühnt fühlen – schon gar nicht in Deutschland oder sonst in der EU.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

Was ist ein Kriegsverbrechen?

Als Kriegsverbrechen werden schwere Verstöße gegen Regelungen des humanitären Völkerrechts bezeichnet. Beispiele für Kriegsverbrechen sind unter anderem:

  • Tötung, Geiselnahme, Folter und Vergewaltigung von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen
  • Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf Krankenhäuser, Kirchen, Schulen, Universitäten und Denkmäler
  • Plünderungen und Zerstörung von Eigentum
  • Angriffe auf humanitäre Hilfsmissionen, friedenserhaltende Missionen und auf Missionen des Roten Kreuzes
  • Verwendung von biologischen, chemischen Waffen und Atomwaffen.

Wie können Kriegsverbrechen geahndet werden?

Kriegsverbrechen können sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene verfolgt und bestraft werden. Die deutsche Justiz kann auf Grundlage des sog. Weltrechtsprinzips Kriegsverbrechen verfolgen, auch wenn die Täter keine Deutschen sind, die Taten im Ausland verübt wurden und auch sonst kein Bezug nach Deutschland erkennbar ist. Für die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen hat Deutschland bereits Pionierarbeit geleistet. Deutsche Gerichte haben bereits in mehreren Fällen etwa IS-Kämpfer wegen der Begehung von Kriegsverbrechen verurteilt.

Die Ermittlung von Kriegsverbrechen erfolgt in Deutschland durch den Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof. Der GBA wird dabei vom Bundeskriminalamt unterstützt. Die Ermittlungen werden entweder als sogenannte Strukturermittlungsverfahren (Ziel: Sammlung von Beweisen und Identifizierung möglicher Täter) oder als Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen geführt.

International können Kriegsverbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande) verfolgt werden. Der Internationale Strafgerichtshof ist durch einen völkerrechtlichen Vertrag, das Römische Statut, gegründet worden und besitzt die Zuständigkeit zur Verfolgung von genau definierten Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression (Angriffskrieg). Die Strafverfolgung vor dem Internationalen Strafgerichtshof ist immer subsidiär gegenüber einer nationalen Strafverfolgung. Das bedeutet, die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ist nur gegeben, wenn der eigentlich zuständige Nationalstaat nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Strafverfolgung zu betreiben. Ähnlich wie bei der nationalen Strafverfolgung wird auch beim Internationalen Strafgerichtshof zunächst eine Ermittlungsbehörde, die unabhängige Anklagebehörde, tätig, die Beweise sammelt und auf dieser Basis ggf. Anklage erhebt, die dann vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt wird.

In regionalen Einzelfällen werden sogenannte Sondertribunale bzw. Ad-hoc-Strafgerichtshöfe gegründet, um Kriegsverbrechen international zu verfolgen. Die Einrichtung erfolgt entweder durch Beschlüsse der Vereinten Nationen oder durch nationale Sonderregelungen. Beispiele sind der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda oder die Kosovo-Sonderkammern.

Welche Strafen gibt es für Kriegsverbrechen?

Kriegsverbrechen gehören zu den Verbrechen, die nicht verjähren. Das deutsche Strafrecht regelt die Strafbarkeit von Kriegsverbrechen in den §§ 8 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB). Nach dem deutschen Strafrecht wird etwa die Tötung von Zivilisten und Kriegsgefangenen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft.
Die Geiselnahme, Folterung oder Vergewaltigung von Zivilisten und Kriegsgefangenen werden - je nach Delikt - mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren geahndet. Auf die Plünderung von Eigentum stehen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen wie z. B. Angriffe gegen humanitäre Hilfsmissionen können Freiheitsstrafen von mindestens drei bis zu 15 Jahren nach sich ziehen. Angriffe auf Krankenhäuser oder Schulen werden mit Freiheitsstrafen von mindestens drei bis zu 15 Jahren geahndet. Auf den Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen oder von Atomwaffen steht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bzw. bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.

Bei internationaler Strafverfolgung erfolgt die Strafzumessung je nach den Prozessregeln des jeweils tätig werdenden Gerichts. In der Regel gibt es zeitlich gestaffelte Freiheitsstrafen, die der Einzelfallzumessung des jeweiligen Gerichts überlassen sind.

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