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20 Jahre Völkerstrafgesetzbuch – Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster völkerstrafrechtlicher Verbrechen

Schwerpunktthema: Veranstaltung

Aus Anlass des Inkrafttretens des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs vor 20 Jahren organisiert das Bundesministerium der Justiz am 1. November 2022 eine Veranstaltung, die im Livestream online übertragen wird.

Meldung

zu sehen ist ein zerstörter Klassenraum in der Ukraine
Quelle: picture alliance / ZUMAPRESS.com /Alex Chan Tsz Yuk

Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz unabhängig vom Tatort sämtliche Verbrechen verfolgen kann, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen. Auf Grundlage des sog. Weltrechtsprinzips können deutsche Ermittlungsbehörden dadurch neben Straftaten von nationaler Tragweite auch schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren – namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – verfolgen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat seitdem zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet; diese waren und sind insbesondere auf eine wachsende Zahl internationaler bzw. nicht-internationaler bewaffneter Konflikte, wie beispielsweise aktuell in der Ukraine und in Syrien, sowie auf die terroristischen Straftaten der ausländischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zurückzuführen. Der deutschen Justiz gelang es in den letzten Jahren, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Insbesondere die Verurteilung eines irakischen IS-Angehörigen wegen des Verbrechens des Völkermords durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie die Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz haben die Rechtsprechung im Völkerstrafrecht in historischer Weise fortgeschrieben.

Aus Anlass des Inkrafttretens des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs vor 20 Jahren organisiert das Bundesministerium der Justiz am 1. November 2022 eine Veranstaltung, die im Livestream online übertragen wird.

Im Anschluss an einen Impulsvortrag von Prof. Dr. Claus Kreß sowie ein Videostatement des ukrainischen Generalstaatsanwalts Andrij Kostin diskutiert Dr. Frank Bräutigam mit dem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts Dr. Lars Otte, dem Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights Wolfgang Kaleck, der Menschenrechtsaktivistin, Autorin und Politikwissenschaftlerin Düzen Tekkal sowie Prof. Dr. Paulina Starski über erste Erfolge, die Bedeutung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs für das Völkerstrafrecht sowie bestehende Herausforderungen des internationalen und nationalen Völkerstrafrechts, auch im Hinblick auf die derzeitigen Geschehnisse in der Ukraine.

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