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Wie kann der Bürokratieabbau in Europa gelingen?

Schwerpunktthema: Bürokratieabbau

Deutschland und Frankreich ziehen gemeinsam an einem Strang, um Europa bürokratieärmer zu machen. Dazu haben beide Länder einen gemeinsamen Maßnahmen-Plan zum Bürokratieabbau und zur wirtschaftlichen Stärkung Europas beschlossen.

Meldung

Zu sehen ist Bundesjustizminister Marco Buschmann, der dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron auf einer Klausur die Hand gibt.
Quelle: Bundesregierung/Kugler

Viele Unternehmen in Deutschland leiden unter einem Bürokratie-Burnout. Zu viele Regeln führen vielfach dazu, dass sie sich zu wenig um ihr Kerngeschäft kümmern können. Der Erfüllungsaufwand bürokratischer Anforderungen ist an vielen Stellen zu groß. Deshalb wurde mit den Meseberger-Beschlüssen eine überfällige Trendwende eingeleitet, mit der Bürokratieentlastungen für die Wirtschaft von mehr als 2,3 Milliarden Euro erreicht werden sollen. Das Ziel ist klar: Ein Weniger an Bürokratie und ein Mehr an Entscheidungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe.

Bürokratielast gemeinsam reduzieren und Europa wirtschaftlich stärken
Effektiver und nachhaltiger Bürokratieabbau ist eine gesamteuropäische Aufgabe. Denn über die Hälfte der Bürokratielasten kommt mittlerweile von der Europäischen Union. Zu der Frage, wie der Bürokratieabbau in Europa erfolgreich gelingen kann, haben Deutschland und Frankreich sich zu einem gemeinsamen Maßnahmen-Plan geeinigt. Das Papier wurde auf der gemeinsamen Kabinettsklausur der beiden Regierungen beschlossen, die vom 9. bis 10. Oktober 2023 in Hamburg stattgefunden hat.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Ziel ist weniger Erfüllungsaufwand durch EU-Regulierung. Denn in einer globalisierten Welt reichen nationale Bürokratieabbau-Maßnahmen allein nicht aus. Über die Hälfte unserer Bürokratielasten kommt mittlerweile von der Europäischen Union. Gemeinsam mit Frankreich gehen wir deshalb voran. Wir wollen wie in Deutschland auch auf EU-Ebene die Bürokratiekosten erfassen. Doch wir bleiben nicht nur bei der Problemanalyse, sondern konzentrieren uns auf die Problemlösung - durch spürbare Entlastungen unserer Unternehmen und Betriebe. Wir schlagen zum Beispiel vor, die europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zu erweitern. Berichtspflichten werden wir reduzieren. So stärken wir unsere Wirtschaft und die Position Europas in der Welt. Deutschland und Frankreich können zusammen große Kräfte entwickeln. Diese werden wir nun für den Bürokratieabbau einsetzen - damit Europa wettbewerbsfähig bleibt."

Deutschland und Frankreich fordern mit ihrer Initiative die EU-Kommission dazu auf, einen Maßnahmen-Plan für mehr Bürokratieentlastung zu entwickeln. Dieser soll schnell zur Entlastung der Wirtschaft und Verwaltung beitragen und auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Ziel ist es, die bürokratischen Vorschriften auf EU-Ebene zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Wirtschaftlich und klimapolitisch notwendige Planungs- und Transformationsprozesse sollen hierdurch beschleunigt werden. Notwendige Investitionen in Zukunftstechnologien sollen erleichtert und kreative Kräfte in Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung entfesselt werden, ohne dabei auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Insbesondere die Digitalisierung soll weiter vorangetrieben und bei der Rechtsetzung konsequenter mitgedacht werden.

Zudem wird eine Bestandsaufnahme aller Bürokratiekosten auf EU-Ebene vorgeschlagen. Ähnlich dem deutschen Vorbild könnte ein Bürokratiekostenindex aufgesetzt werden, der die Entwicklung der Kosten im Laufe der Zeit darstellt. Darüber hinaus sollen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert und insbesondere doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden. Die angekündigten Vorschläge der EU-Kommission zum Abbau europäisch verankerter Berichtspflichten für Unternehmen ist hierfür ein wichtiger Schritt.

Zu sehen ist Bundesjustizminister Marco Buschmann, der sich unterhält.
Quelle: Bundesregierung/Denzel

Im Fokus der deutsch-französischen Initiative stehen insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie sollen mit einer Reihe an Maßnahmen entlastet werden.

Die deutsch-französische Initiative beinhaltet unter anderem folgende Vorschläge:

Bürokratische Lasten für Unternehmen sollen reduziert werden:

  • Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen sollen mit einer Reihe an Maß-nahmen entlastet werden. Zum Beispiel soll die Europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-caps“ (250-500 Mitarbeiter) erweitert sowie eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition vorgenommen werden.
  • Zudem sollen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert und insbesondere doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll überarbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit und eine wirksamere Durchsetzung zu erzielen. Auch soll die weitere Entlastung von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten für KMU, gemeinnützige Organisationen und den Freiwilligensektor geprüft werden.

Recht soll einfacher und verständlicher werden:

  • Bereits bestehende Instrumente der „Besseren Rechtsetzung“ sollen zukünftig konsequenter angewendet werden. Wichtig ist hierbei insbesondere die Durchführung von Folgenabschätzungen.
  • Neues EU-Recht soll konsequent Digitalchecks unterzogen werden, um die Qualität der Rechtssetzung auf EU-Ebene zu verbessern. Hierdurch soll vermieden werden, dass bürokratische Lasten entstehen, die dann später wieder abgebaut werden müssten.
  • Außerdem regt das Papier an, eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene durchzuführen. Ähnlich dem deutschen Vorbild könnte ein Bürokratiekostenindex aufgesetzt werden, der die Entwicklung der Kosten im Laufe der Zeit darstellt.
  • Die wirtschaftliche Transformation soll unterstützt werden:
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.
  • Gesetzesinitiativen aus verschiedenen Politikbereichen sollen künftig nicht isoliert, sondern im Kontext ihrer Wechselwirkung mit anderen Regelungen betrachtet und mit Blick auf ihre Gesamtwirkung koordiniert werden.

Die deutsch-französische Initiative zum Bürokratieabbau in der Europäischen Union soll der Europäischen Kommission nun übermittelt werden.

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