Bundestag gibt grünes Licht für vier wichtige Vorhaben
Schwerpunktthema: Bundestag
Gleich vier wichtige Vorhaben wurden heute im Deutschen Bundestag beschlossen. Die digitale Dokumentation der Hauptverhandlung, die Förderung von Videoaufnahmen in Zivilprozessen, das Zukunftsfinanzierungsgesetz und der Betreuer-Inflationsausgleich - ein Paket zur Stärkung unseres Rechtsstaates.
Meldung
Digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung an Land- und Oberlandesgerichten
Die Gerichtsverhandlung in Strafprozessen soll an Land- und Oberlandesgerichten künftig aufgezeichnet und diese Aufzeichnung soll dann automatisiert verschriftlicht („transkribiert“) werden.
Bundesminister Dr. Marco Buschmann sagt:
„Die Inhalte der Hauptverhandlung im Strafrecht werden künftig digital aufgezeichnet. Damit geben wir dem Strafverfahren eine neue Qualität. Die Verfahrensbeteiligten müssen sich nicht länger auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen. Was die Zeugen, das Gericht oder der Angeklagte sagen, wird außerdem automatisch in ein Textdokument übertragen. Die Verfahrensbeteiligten erhalten dadurch ein neues und wertvolles Arbeitsmittel, um den Inhalt des Verfahrens zu verarbeiten.“
Das Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier. Die Themenseite finden Sie hier.
Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
Durch das Gesetz sollen künftig noch mehr Möglichkeiten zum Einsatz von Videokonferenztechnik für die Zivilgerichte und die Fachgerichte eröffnet werden. Zugleich wird das Antragsrecht der Parteien auf Durchführung einer Videoverhandlung gestärkt und die Bild- und Tonaufzeichnung einer Beweisaufnahme ermöglicht.
Bundesminister Dr. Marco Buschmann sagt:
„Von dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit profitieren alle, die an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind: Die Richterinnen und Richter, die Anwaltschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger. Denn Verfahren können dadurch kostengünstiger und schneller durchgeführt werden. Termine können leichter vereinbart werden, weil sie sich einfacher in den Alltag einbauen lassen."
Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sagt:
„Das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt den Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland. Wir erleichtern Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften und die Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften eröffnet neue Chancen für Unternehmen, Kapital zu generieren. Besonders Start-Ups und kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch einen kräftigen Impuls für mehr Wachstum erhalten. Gerade in Zeiten der multiplen Krisen braucht es einen unbürokratischen, digitaleren und moderneren Rechtsrahmen für mehr Wachstum. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist deshalb ein wichtiges Gesetz zur richtigen Zeit.“
Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflation entstanden ist.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sagt:
„Berufliche Betreuerinnen und Betreuer leben nicht allein von Dank und Anerkennung. Sie verdienen eine angemessene Vergütung. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer müssen angemessen entschädigt werden. Deshalb müssen wir jetzt handeln. Der Preisanstieg der letzten zwei Jahre hat alle empfindlich getroffen - auch die Betreuerinnen und Betreuer und Betreuungsvereine. Diese Kostenlast müssen wir abfedern. Sonst droht ernste Gefahr für das Betreuungswesen."
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