Navigation und Service

30 Jahre Freiheit für die gleichgeschlechtliche Liebe

Schwerpunktthema: Veranstaltung

Seit dem Kaiserreich stellte in Deutschland der § 175 StGB die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern unter Strafe. Erst vor 30 Jahren fand dieses bedrückende Kapitel mit der Abschaffung dieses Paragrafen ein Ende.

Meldung

Regenbogen auf Asphalt, Person läuft darüber
Quelle: Getty Images / Maxvis

Den 30. Jahrestag des Bundestagsbeschlusses nehmen wir und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zum Anlass, um am 11. März 2024 im BMJ mit Politik, Gesellschaft und Wissenschaft zu
„30 Jahre Abschaffung § 175 StGB“ auszutauschen. Mit unseren Gästen möchten wir über die Beendigung von 123 Jahren rechtlicher Repression und deren Bedeutung für Rehabilitierung und Anti-Diskriminierung sprechen. Dabei wollen wir mit damaligen Protagonisten, Wegbereitern und Zeitzeugen diskutieren, welche Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland zur Abschaffung des § 175 StGB geführt haben.

Zum 30. Jahrestag zur Aufhebung des § 175 erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Heute vor 30 Jahren, am 10. März 1994, beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung des § 175 StGB. Viel zu lange hat unser Rechtsstaat gebraucht, um dieses Unrecht zu beseitigen: Über 120 Jahre wurden homosexuelle Männer kriminalisiert. Was eine Selbstverständlichkeit hätte sein müssen, war zu lange in Paragraphen gegossenes Unrecht: Niemals sollten sich liberale Demokratien anmaßen, die Lebensweise ihrer Bürgerinnen und Bürger vorzuschreiben. Liberale Demokratien sollen die Freiheit jedes einzelnen Menschen schützen und mehren – das ist einer ihrer Grundpfeiler. Das Grundgesetz gibt uns hier eine klare Linie vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Für uns sind das Grundrechte und ein Auftrag zugleich. Es bedeutet nicht weniger als das Anerkennen und Ermöglichen jeder Lebensform. Das heißt aber auch: Wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt oder die Menschenwürde nicht geachtet wird, mischt sich der liberale Rechtsstaat aus gutem Grund ein.“

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz