Modern, gerecht und praxistauglich – unsere Vorhaben im Bundestag
Schwerpunktthema: Im Bundestag in dieser Woche beschlossen
Neben dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wurden in dieser Woche weitere wichtige Vorhaben des Bundesjustizministeriums im Deutschen Bundestag beraten. So gehen wir gezielt gegen den Handel mit Schrottimmobilien vor. Mit der Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof schaffen wir schneller Rechtssicherheit für alle und entlasten gleichzeitig die Gerichte. Wir rehabilitieren und entschädigen die Opfer des SED-Unrechtsregimes. Mit der CSRD-Richtlinie setzen wir europäische Vorgaben möglichst bürokratiearm um und mit einer Reform zur Änderung der Höfeordnung verhindern wir die Zerschlagung von Höfen im Erbfall oder bei der Übergabe.
Meldung
Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz – in 2./3. Lesung beschlossen
Unter Problem- oder „Schrottimmobilien“ versteht man Immobilien mit erheblichen baulichen Mängeln, die vom Eigentümer nicht behoben werden. Besonders betroffen sind strukturschwache Regionen. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, ist in einigen Fällen ein bestimmtes Geschäftsmodell unredlicher Ersteher zu beobachten. Dabei werden hohe Gebote auf Schrottimmobilien in der Absicht abgegeben, das Gebot nicht zu bezahlen, zugleich aber bis zur erneuten Versteigerung der Immobilie Einnahmen, z. B. durch Vermietung, zu erzielen. Gleichzeitig verfällt die Immobilie weiter. Dieses Geschäftsmodell soll mit dem Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz eingedämmt werden, indem die Regelung zur gerichtlichen Verwaltung im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) erweitert wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hierzu erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
„Wir passen das Zwangsvollstreckungsrecht an. Damit können Städte gezielt gegen die Geschäftemacherei mit Schrottimmobilien vorgehen. Besteht der Verdacht, dass eine Immobilie nur ersteigert wurde, um sie kurzfristig abzuschröpfen, können die Städte beantragen, dass ein unabhängiger Verwalter eingesetzt wird. Der bleibt, bis der volle Kaufpreis bezahlt ist. Das ist unser Rezept gegen die Schrottimmobilien-Masche. Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben zügig zu einem Abschluss gebracht haben.“
Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH – in 2./3. Lesung beschlossen
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH) wird es künftig erleichtert, grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden, die sich in einer Vielzahl von Verfahren in gleicher Weise stellen. Dies schafft schneller Rechtssicherheit für alle und ist ein Baustein zur Entlastung der Gerichte, indem weitere Klagen zur selben Rechtsfrage vermieden werden. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
„Ob Diesel-Klagen oder unwirksame AGB-Klauseln: Wenn tausende ähnlich gelagerte Klagen die Gerichte überschwemmen, ist das für die Justiz eine große Herausforderung. Mit dem neuen Leitentscheidungsverfahren werden wir die Ziviljustiz für solche Klagewellen besser rüsten. Wir ermöglichen es dem Bundesgerichtshof, grundlegende Rechtsfragen schneller zu klären. So bekommen die Instanzgerichte eine Orientierungshilfe, um Massenverfahren zügiger und effizienter zu bewältigen. Das ist ein wichtiger Baustein für die Leistungsfähigkeit unseres Rechtsstaats“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.
Rehabilitierung für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – 1. Lesung
Als vereinigte Bundesrepublik haben wir es uns im Einigungsvertrag zur Aufgabe gemacht, die Opfer des SED-Unrechtsregimes zu rehabilitieren und zu entschädigen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zeigt einmal mehr: Dieses Land erkennt das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes an und wir wollen ihre wirtschaftliche Lage jetzt noch einmal deutlich verbessern. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Die Maßnahmenpaket im Überblick:
Erstens schaffen wir einen neuen bundesweiten Härtefallfonds für soziale Härtefälle mit einem Fondsvolumen von 1 Million Euro, aus dem Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten können.
Zweitens passen wir die SED-Opferrente und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte – anders als vom Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode noch vorgesehen – nun künftig jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung an.
Wir führen drittens eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR ein, die bisher noch keine anderen Ausgleichsleistungen erhalten haben.
Wir streichen viertens die Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt. Bisher ist es so, dass in der Regel mit dem Renteneintritt die Leistungen von 240 Euro auf 180 Euro abgesenkt werden. Diese Absenkung soll es künftig nicht mehr geben.
Umsetzungsgesetz der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Richtlinie) – 1. Lesung
Die CSRD-Richtlinie sieht vor, dass bestimmte Unternehmen künftig erstmals oder in deutlich größerem Umfang als bislang darüber berichten müssen, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihre Aktivitäten haben. Die Bundesregierung ist zur Umsetzung der europäischen Vorgaben verpflichtet. Die Umsetzung ins deutsche Recht soll möglichst bürokratiearm erfolgen – über Vorgaben des europäischen Rechts soll also nicht hinausgegangen werden. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
„Europäisches Recht gilt es umzusetzen. Als BMJ haben wir einen Entwurf vorgelegt, der eine strikte 1:1-Umsetzung vorsieht. Entlastungsspielräume haben wir genutzt, etwa indem wir doppelte Berichtspflichten im Verhältnis zur Lieferkettenregulierung abgewendet haben. Dennoch bleibt die CSRD ein Beleg für die notwendige Trendwende in Europa. Auch Mario Draghi fordert dies in seinem jüngsten Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU mit Nachdruck. Die Bürokratie lähmt unseren Kontinent. Für mich ist daher klar: Die neue EU-Kommission muss den Bürokratieabbau auch zu ihrer Daueraufgabe machen", betont Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.
Änderung der Höfeordnung – 1. Lesung
Kernanliegen der Höfeordnung ist es, die Höfe von einer Generation auf die nächste geschlossen übergeben zu können und damit eine Zerschlagung von Höfen im Erb- oder Übergabefall zu verhindern. Um dies zu erreichen, sieht die Höfeordnung vor, dass lediglich ein Familienmitglied zum Hoferben berufen ist; für die übrigen Familienmitglieder bestimmt die Höfeordnung eine gesetzliche Mindestabfindung. Der Gesetzentwurf sieht neue Regeln für die Abfindung vor. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, erklärt hierzu:
„Mit unserer Reform wollen wir die Höfeordnung zukunftsfest machen. Wir wollen klare Regeln festlegen für die Berechnung der Abfindung. Bei der Erarbeitung unseres Vorschlags haben wir eng mit der Landwirtschaft zusammengearbeitet. Ich bin überzeugt: Unser Vorschlag ist praxistauglich - und wird dazu beitragen, dass Hofübergaben auch in Zukunft möglich sind."
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