„Nur mit einer konsequenten Digitalisierung erhalten wir die Handlungsfähigkeit der Justiz – und stärken damit den Rechtsstaat“
Schwerpunktthema96. Justizministerkonferenz
Quelle: SMJus/Daniel Meißner
„Mit dem Digitalgipfel setzen Bund und Länder ein klares und gemeinsames Zeichen für eine moderne, zukunftsfeste Justiz“, so Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich vom 4. bis 6. Juni 2025 in Bad Schandau zur 96. Justizministerkonferenz getroffen. Teil der Konferenz ist auch der Digitalgipfel von Bund und Ländern. Im Fokus des Treffens stand die Fortführung der gemeinsamen Aktivitäten für die weitere Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat.
BildergalerieDr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbrauschutz und Constanze Geiert, Sächsische Staatsministerin der Justiz.Quelle: SMJus/Daniel Meißner
Die Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz gemeinsam strategisch zu planen. Der Bund-Länder-Digitalgipfel trat das erste Mal im März 2023 zusammen und findet mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) statt.
Zitat
Thema: Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, anlässlich des sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister in Bad Schandau
„Nur mit einer konsequenten Digitalisierung erhalten wir die Handlungsfähigkeit der Justiz – und stärken damit den Rechtsstaat. Mit dem Digitalgipfel setzen Bund und Länder ein klares und gemeinsames Zeichen für eine moderne, zukunftsfeste Justiz. Wir sind uns einig: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann auch in der Justiz eine große Unterstützung sein - darunter Routineaufgaben, die Bewältigung von Massenverfahren und die Analyse von großen Datenmengen.“
Datum:
Digitalsäule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat
Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz in den letzten Jahren soll in der neuen Legislaturperiode als tragende Säule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat fortgesetzt und ausgebaut werden. Im Rahmen dieser Digitalsäule wird der Bund erneut in erheblichem Umfang Mittel aufwenden, um gemeinsam mit den Ländern Digitalisierungsvorhaben voranzutreiben, von denen die gesamte Justiz profitiert, indem der Zugang zum Recht verbessert und die Arbeit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften effizienter und attraktiver wird.
Gemeinsame KI-Strategie von Bund und Ländern für die Justiz
Bund und Länder haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Federführung von Baden-Württemberg eine übergreifende KI-Strategie für die Justiz erarbeitet. Die Strategie definiert Ziele für den Einsatz von KI und sieht hierfür verschiedene Maßnahmen mit einem konkreten Umsetzungsfahrplan vor. Ziele der KI-Strategie sind eine zugleich zukunftsweisende und wirtschaftliche Unterstützung der Geschäftsprozesse der Justiz, die Verbesserung des Zugangs zum Recht und die Förderung von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bund und Länder sind sich einig, dass diese Ziele am besten gemeinsam erreicht werden können und dass KI-Systeme in der Justiz miteinander geteilt werden sollen. Dabei gilt es auch, die Risiken und Grenzen des Einsatzes von KI in der Justiz im Blick zu behalten. Die Entscheidung muss am Ende immer ein Mensch treffen und die Verantwortung tragen. Die Justiz in Deutschland setzt schon heute in verschiedenen Bereichen Anwendungen auf Basis von KI ein und wird diesen Bereich mit der KI-Strategie zielgerichtet und koordiniert ausbauen. Derzeit wird der Einsatz von KI-Systemen in der Justiz in mehreren Projekten vorangetrieben, die zum Teil auch aus den Mitteln des Bundes für die Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden.
Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“
Die Reformkommission hat das zivilprozessuale Verfahrensrecht insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überprüft und am 30. Januar 2025 ihren Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgelegt. An der Kommission waren neben dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Landesjustizverwaltungen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Anwaltschaft, gerichtlicher Praxis sowie wichtiger Interessengruppen beteiligt. Die Ministerinnen und Minister sind sich einig, dass der umfassende Einsatz digitaler Werkzeuge zentrale Voraussetzung für einen modernen und bürgernahen Zivilprozess ist. Bereits begonnene Maßnahmen sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden – etwa die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals, die Erprobung einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform sowie die Erprobung eines Online-Verfahrens. Zudem bitten die Ministerinnen und Minister den E-Justice-Rat, die technischen Handlungsempfehlungen auf Umsetzbarkeit und Aufwand zu prüfen, um die Ergebnisse in die strategische Planung einfließen lassen zu können. Den vollständigen Abschlussbericht zum „Zivilprozess der Zukunft“ finden Sie hier.
Bundeseinheitliche Justizcloud
Noch in diesem Jahr soll der Aufbau einer Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern starten. Die Leitung des Aufbaustabes hat Baden-Württemberg übertragen bekommen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
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