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Für die Zwangsvollstreckung gelten neue Formulare

Schwerpunktthema: Formulare

Das Bundesministerium der Justiz führt neue Formulare für die Zwangsvollstreckung ein.

Pressemitteilung Nr. 69/2022

Ein Formular auf einem Schreibtisch.

Das Bundesministerium der Justiz führt neue Formulare für die Zwangsvollstreckung ein. Es handelt sich dabei um Formulare für

  • den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
  • den Antrag für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und
  • den Antrag für eine Durchsuchungsanordnung.

Das Bundesministerium der Justiz hat Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der seit 2014 bzw. 2016 unveränderten Formulare umfassend überarbeitet. Die entsprechende Verordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt heute in Kraft. Die neuen Formulare sind damit ab heute gültig.

Die Formulare werden auch als strukturierte Datensätze bereitgestellt, so dass vor allem professionelle Anwender diese Datensätze Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten elektronisch übermitteln können. Das vereinfacht die Bearbeitung und reduziert Fehlerquellen.

Die überarbeiteten Formulare sind zudem barrierefrei und nutzerfreundlicher. So ist es beispielsweise möglich, dass bestimmte Teile der neuen Formulare mehrfach benutzt oder weggelassen werden können.

Die Formulare wurden außerdem inhaltlich aktualisiert. Seit der letzten Überarbeitung der Formulare sind mehrere Rechtsvorschriften geändert worden, auf die die Formulare Bezug nehmen. Darüber hinaus wurden Hinweise aus der Praxis aufgegriffen und bisherige Unzulänglichkeiten der Formulare beseitigt.

Die Nutzung der neuen Formulare ist grundsätzlich verbindlich. Auf Grundlage der geschaffenen Übergangsregelung dürfen daneben die alten Formulare noch bis einschließlich 30.11.2023 genutzt werden.

Neben den Formularen für die Zwangsvollstreckung wurde auch das Formular für den Antrag auf Zahlung einer Vergütung für die im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst. Dieses neue Formular ist ab dem 1. März 2023 zu verwenden.

Darüber hinaus wurde die Fassungsangabe der Formulare zur Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsverfahrens in der Verbraucherinsolvenzformularverordnung aktualisiert. Seit der letzten gesetzlichen Änderung der Formulare wurden in der Praxis bereits vielfach Formulare mit aktualisierter Fassungsangabe verwendet. Dies wird nun auch für die Verordnung selbst nachgeholt.

Das Bundesministerium der Justiz stellt die Formulare für die Zwangsvollstreckung als ausfüllbare PDF-Dokumente bereit, ebenso wie ergänzende Ausfüllhinweise. Die Dokumente finden Sie hier.

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