Beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundesfinanzhof und beim Bundesarbeitsgericht sind mehrere Stellen zu besetzen. Für das Bundessozialgericht sind bei der anstehenden Wahl keine Richterinnen und Richter zu wählen.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz im Bundesrichterwahlausschuss für die Wahl von Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann; für die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Bundesarbeitsgericht hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil den Vorsitz inne.