Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin konstituiert sich
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Pressemitteilung Nr. 22/2023
Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, haben auf Grundlage des Koalitionsvertrages die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert.
Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.
Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
„Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein. Ich wünsche den Mitgliedern der Kommission viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage. Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse.“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden. Sie brauchen gute Beratung und erreichbare Ärztinnen und Ärzte. Ich begrüße sehr, dass nun die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnimmt, um diese komplexe Thematik durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen. Ich erhoffe mir Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden kann.“
Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind:
Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda
Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg
Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln
Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover
Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn
Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz
Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:
Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn
Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm
Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim
Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen
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