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Öffentliche Ausschreibung für Überwachungsgesamtrechnung veröffentlicht

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Sicherheitsgesetze auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin zu evaluieren und hierzu eine Überwachungsgesamtrechnung einschließlich einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation der Sicherheitsgesetze durchzuführen. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz hat das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums gestern die öffentliche Ausschreibung zur Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen und der strafprozessualen Überwachungsbefugnisse veröffentlicht.

Pressemitteilung Nr. 34/2023

Die Überwachungsgesamtrechnung umfasst eine wissenschaftliche und evidenzbasierte Untersuchung, die insbesondere aufzeigen soll, welche Auswirkungen das Bestehen und die praktische Anwendung der Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen auf Freiheit und Demokratie haben.

Mit der heutigen Einleitung des Vergabeverfahrens werden alle interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlicher aufgerufen, sich für die Teilnahme am Vergabeverfahren zu bewerben. Geeignete Bieterinnen und Bieter werden dann in einem nächsten Schritt aufgefordert, auf Basis der Ausschreibungsunterlagen ihre Konzepte für die Überwachungsgesamtrechnung einzureichen.

Sobald das Ausschreibungsverfahren beendet ist und das beste Angebot den Zuschlag erhalten hat, kann mit den Arbeiten an der Überwachungsgesamtrechnung begonnen werden. Ein erster Zwischenbericht soll ein halbes Jahr nach Auftragsvergabe vorgelegt werden. Die Überwachungsgesamtrechnung soll Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein.

Die Überwachungsgesamtrechnung wird erstmals in einer Gesamtschau die bestehenden Eingriffsbefugnisse auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin untersuchen. Sie wird damit ein wichtiges Hilfsmittel bei der gesetzgeberischen Arbeit im Sicherheitsbereich sein. Zugleich kann die Überwachungsgesamtrechnung auch von der Freiheitskommission, deren Errichtung ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ist und die bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben beratend tätig werden soll, für die Erfüllung ihrer Aufgaben genutzt werden.

Die Bundesregierung wird parallel zur Durchführung des Vergabeverfahrens ihre konzeptionellen Überlegungen zur Errichtung einer Freiheitskommission fortführen.

Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier.

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