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Die Europäische Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung

Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO)1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sogenannter Auslandsberührung.

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