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Gutachten zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Themenbereich „Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verbot von Tatprovokation“

Gutachten zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Themenbereich „Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verbot von Tatprovokation“

2017 hat das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) den Deutschen Richterbund damit beauftragt, ein Gutachten zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Themenbereich „Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verbot von Tatprovokation“ zu erstatten.

Die Große Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes hat sich daraufhin anlässlich einer Fachtagung mit diesem Thema aus Sicht der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis auseinandergesetzt. Ihre Ergebnisse hat sie in insgesamt 49 Thesen und Empfehlungen an den Gesetzgeber zusammengefasst. Sie bilden den Kern des schriftlichen Gutachtens, das dem Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2019 übergeben wurde. Daneben enthält das Gutachten rechtsvergleichende Ausführungen sowie eine ausführliche Bestandsaufnahme der derzeitigen Rechtslage in Deutschland.

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