Schlussbericht "Die Anwendung der Blockchain-Technologie im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht"
In Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Gutachten zu Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht in Auftrag gegeben.
Die Bundesregierung hat bereits 2019 eine Blockchain-Strategie verabschiedet, in deren Folge diese Technologie aus verschiedenen Perspektiven weiter untersucht werden soll.Die Blockchain-Technologie wurde basierend auf der Vision eines dezentral verteilten Systems entwickelt, das zentrale Instanzen ablösen und Transaktionen unmittelbar zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des jeweiligen Netzwerkes ermöglichen soll.Der Begriff Blockchain wird in der Strategie synonym für Distributed-Ledger-Technologien verwendet. Darunter versteht man allgemein dezentral geführte informationstechnische Systeme, wie Register oder Kontobücher, bei denen Werte (beispielsweise Währungen oder Informationen) direkt zwischen den Teilnehmern ausgetauscht werden können. Für das Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht ergeben sich daraus Anwendungsfelder bei der Verwahrung und Übertragung von Unternehmensanteilen und bei der Ausübung von Rechten der Gesellschafter oder Mitglieder.
Schlussbericht "Die Anwendung der Blockchain-Technologie im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht"
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