Navigation und Service

Bericht des BMJV zur psychosozialen Prozessbegleitung an den Nationalen Normenkontrollrat

Bericht des BMJV zur psychosozialen Prozessbegleitung an den Nationalen Normenkontrollrat

Das BMJ(V) hat dem Nationalen Normenkontrollrat im Februar 2021 einen Bericht zur psychosozialen Prozessbegleitung zukommen lassen, die mit Wirkung vom 1. Januar 2017 erstmalig in die Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Der Bericht enthält u.a. Darstellungen zur Empirie der Fallzahlen und zu Erfahrungen, die mit diesem Rechtsinstitut bisher gemacht wurden. Zudem enthält er Anregungen aus der Praxis, um die bestehenden Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung zu optimieren.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz