CSR-STUDIE: Abschlussbericht zur vom BMJ beauftragten Horizontalstudie sowie zu Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie
Am 19. März 2020 beauftragte das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit der Durchführung einer Studie über die Umsetzung der Vorgaben aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG).
Im Rahmen der Arbeiten wurden (a) in einer Horizontalstudie die nichtfinanzielle Berichterstattung von 100 repräsentativ ausgewählten Unternehmen über den Dreijahreszeitraum 2017-2019 anhand von 15 vorgegebenen Fragestellungen untersucht, (b) vier dreistündige Einbindungsveranstaltungen mit jeweils 25 Teilnehmer(inne)n aus allen Stakeholdergruppen durchgeführt (Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und Empfänger(innen) der Informationen, einschließlich Vertreter(innen) der Zivilgesellschaft) sowie (c) auf Grundlage der vorstehenden Teilarbeiten Handlungsempfehlungen zur anstehenden Überarbeitung der CSR-Richtlinie in Bezug auf acht übergeordnete Fragestellungen unterbreitet.
Die Studie hat drei Kapitel. Im ersten Kapitel werden die Beauftragung und die methodische Vorgehensweise im Detail dargestellt (Tz. 1-46). Im zweiten Kapitel werden die Ergebnisse der Horizontalstudie zu den vom BMJ erbetenen Fragestellungen vorgestellt (Tz. 47-234). Im letzten Kapitel schließlich werden die erbetenen Handlungsempfehlungen nebst ausführlicher Begründung dargestellt (Tz. 235-423).
CSR-STUDIE: Abschlussbericht zur vom BMJ beauftragten Horizontalstudie sowie zu Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie
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