Navigation und Service

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung, 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016

Mit der Verhängung einer Kriminalstrafe missbilligt eine Gesellschaft Verhaltensweisen, die sie aufs Schärfste ablehnt. Mit der Strafe werden dabei verschiedene Zwecke verfolgt: Sie soll dazu dienen, in einer Art des Ausgleichs Gerechtigkeit wiederherzustellen und auch dazu, andere mögliche Straftäter abzuschrecken. Mit der wichtigste Zweck einer Strafe ist es nach heutigem Verständnis, den Täter davon abzuhalten, erneut straffällig zu werden.

Ob dies gelingen kann, ob Strafen also eine spezialpräventive Wirkung haben, ist eine Frage, die Strafrechtswissenschaft wie Kriminalpolitik von jeher begleitet. Und anders als manche anderen Grundannahmen, die sich auf die Wirkung von Recht beziehen, ist die Frage nach der Wirksamkeit der Spezialprävention einer erfahrungswissenschaftlichen Überprüfung zugänglich: Wir können messen, ob Verurteilte erneut gegen (Straf-) Gesetze verstoßen, oder ob sie sich nach Ablauf der Vollstreckung ihrer Strafe „legal bewähren“, also nicht mehr rückfällig werden – jedenfalls soweit sie als Rückfalltäter erneut mit der Strafjustiz konfrontiert werden, ihre Tat also nicht im Dunkelfeld verbleibt.

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung, 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016

Das Bundesministerium der Justiz hat daher eine bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote, also der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, in Auftrag gegeben.

Das Forscherteam der Georg-August-Universität Göttingen und der Max-Planck-Gesellschaft prüfte zunächst in drei sogenannten Erhebungswellen, ob Personen, die im jeweiligen Bezugsjahr (2004, 2007, 2010) verurteilt oder aus der Haft entlassen wurden, während der folgenden mindestens drei Jahre erneut straffällig wurden. Dank der finanziellen Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft konnte die Untersuchung in einer vierten Welle fortgesetzt werden. Mit dem Abschlussbericht liegt nun das Ergebnis für das Bezugsjahr 2013 vor. Der Bericht betrachtet einen Rückfallzeitraum bis zum Jahr 2016. Zugleich erlaubt es der Bericht in der Gesamtschau mit den Vorgängeruntersuchungen, Schlüsse für einen Rückfallzeitraum von bis zu zwölf Jahren zu ziehen.

Die Ergebnisse aller vier Erhebungswellen liegen jetzt vor und stehen auf dieser Seite als PDF- Datei zur Verfügung. In der neuesten Veröffentlichung „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016“ (Berlin 2020) werden die Ergebnisse der vierten Erhebungswelle der Rückfalluntersuchung vorgestellt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz