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Haushalt 2023: Wir wollen mehr Fortschritt wagen

Rede des Ministers Marco Buschmann zum Haushalt 2023 am 8. September 2022 im Deutschen Bundestag

Rede


Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

„Einigkeit und Recht und Freiheit“ - nicht zum ersten Mal zitiere ich hier unsere Hymne. Denn das alte „Lied der Deutschen“ beschreibt noch immer Werte, die auch für die moderne liberale Demokratie unersetzlich sind. Und diese Werte sind einer schlimmen Kraftprobe ausgesetzt. Putin hat ihnen in der Ukraine militärisch den Kampf angesagt. Seit dieser Woche wissen wir, dass Putin der Einigkeit, dem Recht und der Freiheit Deutschlands den wirtschaftlichen Kampf angesagt hat; denn Putins Regierung hat nun auch offiziell die Energielieferungen zum politischen Kampfinstrument erklärt.

Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass diese Kampfansage mit schweren Belastungen für viele Menschen und Betriebe in unserem Lande verbunden ist. Wir werden nicht jede dieser Belastungen ausgleichen können. Aber die Tatsache, dass wir mit den drei Entlastungspaketen mittlerweile fast 100 Milliarden Euro mobilisiert haben, um zu helfen, zeigt, dass uns die soziale Einheit unseres Landes viel wert ist, meine Damen und Herren.

Recht und Freiheit sind die Hauptaufgaben meines Hauses. Viele Beobachter konnten erkennen, dass wir hier bereits große Anstrengungen unternommen haben.
Der Staatsrechtler Oliver Lepsius erklärte jüngst in der Tageszeitung „Die Welt“, dass etwa die Coronapolitik mit dem Regierungswechsel deutlich transparenter, verhältnismäßiger und stärker an den Grundrechten orientiert erfolge. Das ist ein Fortschritt bei Recht und Freiheit, meine Damen und Herren.

Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb vor einigen Wochen über die vielen Initiativen im Bereich der Familien-, Gesellschafts- oder auch Strafrechtspolitik, dass man in der Rechtspolitik den - Zitat - „gesellschaftspolitischen Sound“ der neuen Regierung deutlich mitpräge. Ich glaube, das ist ein Fortschritt bei Recht und Freiheit, meine Damen und Herren.

Und: Als erstes Haus hat das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung vorgelegt. Mit einer Reform der Verwaltungsgerichtsordnung leisten wir unseren Beitrag dazu, dass es jetzt mit den wichtigen Großprojekten bei den Verwaltungsgerichten schneller vorangeht. Das ist ein Fortschritt im Recht und angesichts der Bedeutung einer neuen Energieinfrastruktur, die uns unabhängig von Putin macht, auch ein Beitrag zur Freiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir erledigen diese Aufgaben sehr kostengünstig; denn für diesen Entwurf des Einzelplans meines Hauses gilt: Wir geben weniger als 1 Milliarde Euro aus, und wir erwirtschaften fast 70 Prozent davon durch eigene Einnahmen. Das ist ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, das sich, glaube ich, sehen lassen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Summe der Ausgaben ist klein, die Sorgfalt im Umgang mit dem Steuerzahlergeld ist gleichwohl groß. Das hat uns übrigens der Bundesrechnungshof bestätigt. In diesem Jahr gab es zum Entwurf des Einzelplans 07 keine einzige Beanstandung. Auch das ist eine gute Nachricht, meine Damen und Herren.
Trotzdem haben wir gestalterische und politische Schwerpunkte gesetzt, die sich auch in diesem Entwurf niederschlagen: Die Finanzierung der Überwachungsgesamtrechnung ist geregelt. Die Stiftung Datenschutz hat wieder eine Perspektive, um besser arbeiten zu können. Und auch die weitere Digitalisierung der Justiz ist sichergestellt. Wir entwickeln gemeinsam mit den Ländern und den Bundesgerichten ein bundeseinheitliches System für Videoverhandlungen. Wir haben begonnen, ein zivilgerichtliches Onlineverfahren zu entwickeln. Und wir arbeiten an einer digitalen Rechtsantragsstelle für die digitale Erfassung von Anliegen und Anträgen bei Gerichten. Auch für die Justiz gilt also: Wir wollen mehr Fortschritt wagen.
Ansonsten werden wir rechtspolitisch auch nicht müde. Wir werden bald endlich - und das sage ich aus gegebenem Anlass an dieser Stelle - die anlasslose Vorratsdatenspeicherung beenden. Endlich, meine Damen und Herren!

Und wir werden in der Gesellschaftspolitik, im Strafrecht, Stichwort „Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe“, im Namensrecht und vor allem im Familienrecht auch in den kommenden Monaten daran arbeiten, das Recht endlich auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu bringen.
Das stärkt im Übrigen auch die Justiz der Länder; denn die Länder werden allein durch die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe voraussichtlich über 60 Millionen Euro im Jahr sparen. Auf den Zeitraum einer Legislaturperiode gerechnet ist das übrigens mehr, als der alte Pakt für den Rechtsstaat bewegt hat.
Und es ist vor allen Dingen keine Anschubfinanzierung, sondern eine Entlastung, die für immer bleibt.
Ich gehe natürlich davon aus, dass jeder gesparte Euro im System der Justiz verbleibt.

Und - um auch dieses Thema hier zu erwähnen -: Natürlich bleibt meine Hand weiter ausgestreckt, um mit den Ländern über die Ausgestaltung einer weiteren Förderung der Landesjustiz aus Mitteln des Bundes zu sprechen. Das tun wir auf Arbeitsebene übrigens schon seit März dieses Jahres. Und egal worauf wir uns einigen, eines ist mir dabei wichtig: Das Geld muss zusätzlich investiert werden, es muss in der Justiz bleiben, und es muss dazu beitragen, dass wir eine modernere digitale Justiz bekommen, meine Damen und Herren.

Ich komme zum Schluss. - „Einigkeit und Recht und Freiheit“: Das ist unser Leitstern in dunkler Zeit, dem fühlen wir uns verpflichtet, und dem dient dieser Haushaltsentwurf. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen darüber.

‒ Es gilt das gesprochene Wort! ‒

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