Sehr geehrte Frau Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer!
Wir machen weiter mit der Modernisierung des deutschen Prozessrechts. Gerade eben haben wir den Strafprozess modernisiert, und jetzt machen wir weiter mit dem Zivilprozess und dem Prozessrecht anderer Fachgerichtsbarkeiten.
Videokonferenztechnik ist heute aus dem Alltag der Menschen gar nicht mehr wegzudenken. Viele, für die das vorher so ein bisschen ungewöhnlich war, haben in der Coronapandemie gelernt, damit umzugehen. Das ist ja das einzig Gute, was diese Pandemie mit sich gebracht hat: dass es einen Digitalisierungsschub gab.
Auch die Gerichte haben in dieser Zeit bewiesen, dass sie mit dieser Technik gut umgehen können, und ich will hier mal ausdrücklich loben, was unsere Richterinnen und Richter dort hinbekommen haben. 2021 haben
50 000 Videogerichtsverhandlungen in Deutschland stattgefunden. Das war eine großartige Leistung. Das zeigt: Die Technik funktioniert, die Leute beherrschen sie, und wir können damit arbeiten.
In vielen Rechtsgebieten mussten wir teilweise notgedrungen auf die Videokonferenztechnik ausweichen. Aber wir haben gelernt, wie praktisch das ist, und das gilt natürlich auch für Videoverhandlungen bei Gericht:
Erstens. Videoverhandlungen sind komfortabel für die Beteiligten. Wir wissen, häufig stehen lange Reisezeiten an, wenn man zum Gericht reist. Manchmal dauern die Verhandlungen selbst gar nicht so lange, eine Viertelstunde, 20 Minuten, und dafür reist man dann mitunter stundenlang an. Da ist es natürlich eine wesentliche Erleichterung, wenn das per Videokonferenz stattfinden kann. Das ist also komfortabler.
Zweitens. Im Übrigen ist es auch nachhaltiger, weil man bei Reisen CO2 verbraucht; das spart man dann auch.
Drittens trägt es zur Beschleunigung bei. Das kann ich aus eigener anwaltlicher Praxis sagen. Manchmal hat es Wochen und Monate gedauert, bis man sich einig war, wann alle Beteiligten zum Termin kommen. Das lag häufig auch am hohen Reiseaufwand, und deshalb trägt die Videokonferenztechnik im Ergebnis auch zu einer Beschleunigung der Verfahren bei. Deswegen ist das eine gute Sache, die wir Ihnen heute hier vorlegen.
Im Kern sind die Ideen eigentlich ganz einfach: Wenn die Parteien übereinstimmend möchten, dass die Verhandlungen per Videokonferenztechnik stattfinden, dann lautet der Grundsatz: Dann soll das auch so sein; es sei denn, die Richter haben einen guten Grund, zu sagen, sie möchten beispielsweise Zeugen persönlich sehen. Wenn es also einen sachlichen guten Grund gibt, eine Präsenzverhandlung durchzuführen, dann ist das natürlich weiterhin möglich. Aber der Grundsatz ist: Wenn die Parteien eine Videokonferenzverhandlung wollen, dann soll das auch so stattfinden. Umgekehrt ist es übrigens so, dass das Gericht eine Videokonferenzverhandlung anordnen kann, wenn es der Meinung ist, dass es dem Verfahren dienlich ist. Das ist, glaube ich, eine kluge und ausgewogene Regelung für den Einsatz der Videokonferenztechnik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir nutzen die Videokonferenztechnik übrigens auch für die virtuelle Rechtsantragstelle. Wir wollen also auch sehr standardisierte Verfahren, wie etwa die Beantragung von Prozesskosten- oder Beratungskostenhilfe, digitalisieren, modernisieren. Auch dort wollen wir die Nutzung der Videokonferenztechnik möglich machen.
Wenn ich einen Summenstrich unter das alles ziehe: Es ist, glaube ich, eine pragmatische Lernerfahrung aus der Pandemie, dass digitale Technik, wie die Videokonferenztechnik, eine ganze Menge Vorteile hat. Die sollten wir in der Verwaltung nutzen, die sollten wir bei Gericht nutzen. Dadurch werden Verfahren für die Parteien komfortabler, sie werden schneller, und sie finden auch nachhaltiger statt.
Ich denke, das ist eine gute Sache, und bitte um wohlwollende Beratung hier im Parlament.
Herzlichen Dank.